Bei der konstituierenden Sitzung der Schlangenbader Gemeindevertretung haben CDU und BfB („Bürger für Bürger“) einen Antrag durchgesetzt, der die Anzahl der Sitze im Gemeindevorstand reduziert und damit ihre Dominanz im Gemeindevorstand noch weiter ausbaut.
Klaus Stolpp aus unserer Fraktion begründete in seiner Rede, weshalb wir GRÜNE dagegen gestimmt haben:
„Herr Vorsitzender,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
CDU und BfB haben einen Antrag gestellt, die Hauptsatzung dergestalt zu ändern, dass die Zahl der ehrenamtlichen Beigeordneten von derzeit 7 auf 6 herabgesetzt wird. Dazu muss man wissen, dass nach der bisherigen Satzung und dem anzuwendenden Auszählungsverfahren nach Hare/Niemeyer alle Parteien zukünftig auch im Gemeindevorstand (GVo) vertreten wären, wenn sie sich auf die Stimmen der eigenen Fraktion verlassen können. Außer der FDP, die nur noch einen Vertreter in der Gemeindevertretung erreicht hat. BfB und CDU mit je 2 Sitzen, alle anderen Fraktionen (GRÜNE, SPD und FLS) mit je 1 Sitz im Gemeindevorstand.Der nun eingebrachte Antrag auf Verringerung der Anzahl der Sitze im GVo hat offenkundig das Ziel, zumindest einer Fraktion – möglicherweise sogar zwei kleineren Fraktionen – eine Vertretung im exekutiven Organ der Gemeinde zu verwehren und dadurch das Gewicht noch weiter in Richtung BfB und CDU zu verschieben. Das halten wir GRÜNE für falsch und werden diesen Antrag deshalb nicht unterstützen.
Etwas Ähnliches haben CDU und SPD im Landtag vor der Kommunalwahl durch eine Änderung des anzuwendenden Auszählungsverfahren versucht.
Vor dem Hessischen Staatsgerichtshof haben sie dafür eine herbe Niederlage einstecken müssen. Ich zitiere aus der Presserklärung des Hess. Staatsgerichtshof zum betreffenden Urteil: „Der Staatsgerichtshof führte zudem aus, dass Sitzzuteilungsverfahren kein zulässiges Steuerungsinstrument zur Verhinderung einer Zersplitterung der kommunalen Vertretungsorgane seien. Ihre Funktion bestehe darin, eine möglichst proportionale Sitzverteilung zu bewirken. Die Anwendung eines Sitzzuteilungsverfahrens mit dem Ziel, unter Inkaufnahme seiner systembedingten Verzerrungen Veränderungen in der Sitzzuteilung zugunsten größerer Parteien und Wählervereinigungen herbeizuführen, um so die Repräsentanz stimmenschwacher Parteien und Wählervereinigungen in den Kommunalvertretungen zu reduzieren, würde das wahlmathematische Verfahren zweckentfremden“
„Das was im Landtag mit einer Veränderung des Hess. Kommunalwahlgesetzes versucht wurde, soll heute hier mit einer Änderung der Hauptsatzung geschafft werden – eine proportionale Sitzverteilung verhindern.
Meine Damen und Herren, das hat nichts mit Sympathie oder Antipathie gegen einzelne Parteien oder handelnde Personen zu tun – hier geht es um etwas Grundsätzliches. Es geht darum, ob Parteien und Wählergruppen angemessen in kommunalen Gremien vertreten sind. Und meine Damen und Herren,
denken Sie auch daran, wie schnell sich die Zeiten ändern können. Wer sich heute stark fühlt, kann schon morgen auf die Fairness der Anderen angewiesen sein.Am Beispiel SPD, die im Landtag dem betreffenden Gesetz noch zugestimmt hat, können sie sehen, wie schnell sich Vorzeichen und Interessenlagen ändern können – diese SPD kann demnächst durch eine Änderung der Hauptsatzung in Schlangenbad ggf. aus dem GVo verdrängt werden – wenn dieser Antrag eine Mehrheit findet. So den Wählerwillen zu verbiegen ist kein guter Start in die kommende Wahlperiode – wir lehnen diesen Antrag deshalb ab und appellieren an die Mehrheitsfraktionen, das auch zu tun.
Vielen Dank“
Anmerkungen:
Der Antrag wurde mit den Stimmen von CDU und BfB durchgesetzt. Weil die FDP nur noch einen Sitz in der Gemeindevertretung erringen konnte, hat sie damit auch den Fraktionsstatus verloren.
Das Wahlergebnis von Schlangenbad finden Sie hier:
https://votemanager-da.ekom21cdn.de/2026-03-15/06439014/praesentation/ergebnis.html?wahl_id=769&stimmentyp=0&id=ebene_3_id_165
